Internetrecht
Warum bekomme ich eine
Abmahnung?
Kennen Sie das? Unerwartet erhalten Sie eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei und Sie wissen nicht warum und können sich nicht erinnern, was vor ein paar Monaten gewesen sein soll. Sie sind sich keiner Schuld bewusst und fragen sich, ob das selbst ein Betrugsversuch ist oder ob noch Jemand irgend einen Zugang zum Internet genutzt hat, der auf ihre IP-Adresse (Internetprotokoll Adresse) verweist?
Wenn Sie Kinder haben, fragen Sie diese, aber auch wenn Sie da keine klare Antwort erhalten, stehen Sie vor einem Problem, dass sich nur lösen lässt, wenn Sie sich im Internetrecht auskennen.
Fehler,
die Sie vermeiden können
Fehler Nr.1: Sie zahlen direkt den geforderten Bertrag aus Angst vor weiteren Kosten durch neue Mahngebühren oder einer Gerichtsverhandlung
Fehler Nr.2: Sie ignorieren das Anschreiben und versäumen die einzuhaltenden Fristen im Glauben, dass dies nur ein Betrugsversuch ist
Fehler Nr.3: Sie recherchieren eigenmächtig im Internet und versuchen das Problem selbst zu lösen.
Beispiel:
filesharing
Sie weisen die Schuld gegenüber dem Vorderer von sich, weil Sie
tatsächlich zu besagter Zeit (die Zeit, die das
Internetprotokoll (IP) dokumentiert) ihren Computer und somit
das Internet nicht genutzt haben. Sie haben Bewiese dafür und
können dies belegen.
Tatsächlich können Sie dadurch eine ungünstige Formulierung
wählen, wenn Sie dann der mahnenden Kanzlei eine Antwort
schicken, die Sie gegebenenfalls nicht entlastet, sondern
belastet ohne es zu wissen.
Wie ist das möglich?
Tatsächlich haben Sie ein Problem, wenn Sie sich selbst Film/Spiel/Musik downloaden (herunterladen). Während Sie dies versuchen, ist das Netz nicht abgesichert und Andere haben darauf Zugriff. Sie könnten beispielsweise Anderen den Zugriff auf ihren download gewährleistet haben ohne es zu wissen. Das ruft leider die Kanzlei auf den Plan, die sich darauf spezialisiert hat, gegen Urheberrechtsverletzung des Herstellers eines Films/Spiels/Musikstücks vorzugehen. Ahnungslos sitzen Sie in einer Falle, da Sie zwar zu besagter Zeit tatsächlich nicht das Internet genutzt haben, Sie aber nicht wussten, dass Sie dennoch im Sinne des Urheberrechts verklagt werden können. Deshalb rate ich Ihnen einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, der sich in diesen Belangen auskennt, bevor Sie eigenmächtig die falsche Formuierung oder den falschen Hinweis ihrem Vorderer gegenüber nennen.
Die Frage der Formulierung ist in unserer komplizierten Welt von Bedeutung. Dies bezieht sich auch auch Schadensforderungen von Versicherungen - formulieren Sie nicht achtlos, sondern mit Hilfe eines Fachmanns der juristische Sprache spricht.
Fazit:
Das Internet ist weiterhin eine Zone, die rechtlich nicht
gänzlich geklärt ist, das bedeutet, dass das Internet sich
ständig weiter entwickelt und die Menschen auch hinsichtlich
der Rechtslage immer wieder auf neue Herausforderungen stossen.
Immer wieder müssen neue Regelungen rechtlich geklärt werden
und allein deshalb ist es schwer, als Leihe immer den aktuellen
Wissensstand zu kennen.
Ich selbst habe die Erfahrung einer Abmahnung machen dürfen und
somit erkannt, dass ich, obwohl ich nach bestem Wissen und
Gewissen lebe und handel, dennoch nicht verschohnt bleibe, wenn
ich mich juristisch nicht auskenne.
Im Internetrecht geht es um folgende Rechtsgebiete:
Weitere wichtige Fragen
Darf ich Bilder aus dem Internet kopieren und selbst verwenden?
Wenn Sie Bilder für ihren privaten Gebrauch kopieren und diese
auf ihrem PC speichern, ist das erlaubt. Sobald Sie diese
versenden/veröffentlichen, umgestalten und/oder für
kommerzielle Werbezwecke nutzen (beispielsweise für ihren
eigenen Webauftritt verwenden wollen), benötigen Sie eine
Genehmigung vom Urheber.
Darf ich meine freie Meinung im Internet
äußern?
Sobald Sie verletzende Dinge über andere Personen sagen, könnte
es zu einer Klage gegen Sie kommen. Ebenso wenn der Verdacht
auf Volksverhetzung besteht. Dabei entscheidet der Staat
darüber, ob das, was Sie mitteilen noch zumutbar ist oder
nicht, dies ist ein schwierige Situation und wird im Einzelfall
nach dem Starfrecht von Staat zu Staat behandelt.
Hafte ich für andere Personen, die meinen
Internetzugang nutzen?
Sie haften für ihre Kinder unter 18 Jahren, aber nicht für
Personen über 18 Jahren, sei es Freunde oder Fremde, denen Sie
Zugang gewähren. Allerdings müssen Sie in bestimmten
Angelegenheiten den Beweis erbringen, dass Sie selbst nicht die
Internetkriminalität begangen haben.
Muss ich eine unverhältnismäßig hohe Summe für eine
Internetdienstleistung bezahlen?
Wenn Sie eine Internetdienstleistung in Anspruch genommen haben
und dann eine unverhältnissmäßig hohe Rehnungssumme erhalten,
sollten Sie nicht zahlen und stattdessen Hilfe eines
Fachanwalts in Anspruch nehmen, der Verträge und
Rechnungssummen auf Grund der gesetzeslage prüft und durch
einen Vergleich in ein angemessenes Maß bringen kann.
Muss ich mir einen Anwalt vor Ort suchen?
Nein, das ist heute durch den e-mail Verkehr nicht mehr nötig.
Verträge und andere Dokumente können heute bequem per e-mail
versandt werden.Verträge sind dann rechtsgültig, wenn diese
ausgedruckt und unterschrieben werden. Diese können dann
gescannt und wieder per e-mail versendet werden.
Meine Empfehlung:
- Wer sich in juristischen Fragen auskennt, ist nicht gleich
ein gerechter Mensch. Viele Juristen nutzen die Schwäche der
Unwissenheit des "Otto-Normalverbrauchers" aus, um ihm Geld aus
der Tasche zu ziehen. Gehen Sie nicht gleich auf Forderungen
ein, aber ignorieren Sie diese auch nicht.
- Eine Rechtsschutzversicherung wäre sinnvoll
- Versuchen Sie einen Streitfall außergerichtlich zu klären, dies ist normalerweise billiger als eine Gerichtsverhandlung.
Ich selbst habe die Rechtskanzlei Sievers in Berlin in Anspruch genommen, die einen guten Eindruck auf mich gemacht hat, zumal diese Kanzlei fachspezifisch arbeitet und wichtige Gebiete in Bezug auf Internetrecht vertritt (Abmahnung, Urheberrecht/Medienrecht, IT-Recht, AGB-Recht und vieles mehr).
- Reden ist Gold, schweigen nicht; sprechen Sie über alles bezüglich des Rechtsstreits mit ihrem Rechtsanwalt, denn er will Ihnen helfen. Je mehr er weiss, desto besser kann er die Situation einschätzen und sich für Sie einsetzen.